Die Verwertung der eigenen Schutzrechtsposition durch die Vergabe von Herstellungs- und/oder Vertriebslizenzen für Dritte ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir erarbeiten mit Ihnen individuelle Verwertungsverträge über Patente, Marken und Designs, prüfen Vertragsentwürfe und begleiten oder vertreten Sie bei Vertragsverhandlungen.
Des Weiteren prüfen wir auch Verträge zur Übertragung von gewerblichen Schutzrechten. Unter die Vertragsprüfung fallen auch Abgrenzungsvereinbarungen sowie die Prüfung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.